Eltern ABC

Diese Auflistung bietet viel Wissenswertes rund um die Schule Urnäsch. Fehlt Ihnen eine Information? Teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir das ABC ergänzen können.

Absenz

Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch Ihrer Kinder verantwortlich. Aus Sicherheitsgründen ist es wichtig, dass jede Absenz der Lehrperson vor Schulbeginn gemeldet wird.

Jokertage

Jede Schülerin und jeder Schüler hat Anspruch auf zwei Jokertage pro Schuljahr. Die beiden zusätzlichen Freitage können einzeln oder zusammengefasst bezogen werden. Der Bezug eines Jokertages muss der Klassenlehrperson mindestens zwei Tage vor der geplanten Absenz mit dem Formular Absenz gemeldet werden. Nicht bezogene Jokertage verfallen. Das Formular finden Sie unter der Rubrik Downloads.

Ausfall der Lehrperson

In der Regel wird eine Stellvertretung eingesetzt. Fällt der Unterricht aus, sind alle Eltern entsprechend zu informieren.

Blockzeiten

Ab dem zweiten Kindergartenjahr sind die Blockzeiten jeden Morgen von 8.15 bis 11.35 Uhr.

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Der Unterricht in Deutsch als Fremdsprache (DaZ) ergänzt und unterstützt den Regelunterricht. Die DaZ-Lehrpersonen unterrichten Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Erstsprache. Diese werden im Erwerb der deutschen Sprache intensiv gefördert und in ihrem Integrationsprozess unterstützt, so dass sie im Regelunterricht erfolgreich lernen können.

Einschulung

Kinder, welche bis 30. April das 4. Altersjahr zurückgelegt haben, werden nach den Sommerferien in den Kindergarten aufgenommen.

Elternkontakte und Besuche

Die offiziellen Besuchstage finden im Frühling statt. Auch unter dem Schuljahr sind die Eltern herzlich willkommen. Es empfiehlt sich eine Voranmeldung bei der Lehrperson.

Die Lehrpersonen laden zu einem Elternabend und zu Elterngesprächen ein. Es wird erwartet, dass die Eltern daran teilnehmen.

Ferienplan

Den Ferienplan finden Sie unter der Rubrik Downloads.

Hausaufgaben

Innerhalb der Schulergänzenden Tagesstrukturen wird die Aufgaben­hilfe/Nachmittags­betreuung angeboten. In der Aufgabenhilfe können die Kinder die anfallenden Hausaufgaben selbständig bearbeiten und erhalten bei Schwierigkeiten von den Betreuungspersonen Hilfe. Somit kann die Familie von Hausaufgaben entlastet werden.

Klassenassistenz

Die Klassenassistenz übernimmt im Auftrag der Lehrperson Aufgaben, welche während des Unterrichts anfallen. Sie unterstützt und entlastet somit die Lehrperson in der Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern, was zur Unterrichtsqualität beiträgt. Die Klassenassistenz wird für bestimmte Schülergruppen oder auch einzelne Schülerinnen und Schüler eingesetzt.

Die Hauptverantwortung für Unterricht und Klassenführung liegt immer bei der Klassenlehrperson. Die Klassenassistenz arbeitet in Anwesenheit der Klassenlehrperson.

Läuse

Kopfläuse sind 4–6 mm grosse Parasiten mit 6 Beinen, welche sich an die Kopfhaare des Menschen klammern und sich durch dessen Blut ernähren. Kopfläuse sind weltweit verbreitet und können bei allen Leuten trotz guter häuslicher und körperlicher Hygiene auftreten (Läuse kennen keine Klassen- und Rassenunterschiede). Die Stiche der Läuse lösen einen ausgeprägten Juckreiz vor allem hinter den Ohren und im Nacken aus. Läuse können nicht springen, nur krabbeln.

Die Ansteckung und Übertragung erfolgt meist durch direkte Berührung von Kopf zu Kopf, z.B. bei engem Zusammenleben und Spielen zu Hause und im Klassenzimmer, aber auch durch gemeinsamen Gebrauch von Bürsten, Kämmen oder Kopfbedeckungen.

Bei Verdacht bitten wir Sie, sich umgehend bei der zuständige Fachperson zu melden.

Kontakt Fachperson: Angelika Bellorti 079 520 14 90

Das Merkblatt Kopfläuse finden Sie unter der Rubrik Downloads.

Lernendenrat

Ab der 5. Klasse wird jede Klasse von einem Lernenden im Rat vertreten. Es finden 2–4 mal jährlich Sitzungen im Lehrerzimmer Au statt. Die Sitzungen werden von der Schulleitung geführt.

Lernstudio

In Zyklus 3 wird viermal wöchentlich eine Lektion Lernstudio angeboten. Dieses Gefäss ermöglicht SchülerInnen im Schulischen Ambiente zu lernen, Hausaufgaben zu erledigen oder verpassten Schulstoff nach zu holen. Es ist selbstständiges Arbeiten in ruhiger Atmosphäre möglich aber auch die Durchführung von Partner- und Gruppenarbeiten und auch die Nutzung von elektronischen Geräten der Schule. Die Lernenden können sich hier bei Bedarf Hilfe holen von Mitlernenden oder der betreuenden Lehrperson. Das Lernstudio wird jeweils von einer Lehrperson geführt, welche als Lerncoach fungiert.

Logopädie

Im Kindergarten besucht die Logopädin die Kindergärten, um Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen. Sie unterstützt danach das Kind mit Auffälligkeiten über einen bestimmten Zeitraum in der Satz- oder Lautbildung, im Redefluss, bei der Aussprache oder bei auffälligem Kommunikations­verhalten.

Schulweg

Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern.

Aus pädagogischer Sicht empfehlen wir den Eltern dringend, auf Privattransporte für den Schulweg zu verzichten. Ein gemeinsamer Schulweg ist für die Kinder ein wichtiger Bestandteil des Schulalltages. Hier werden Entdeckungen gemacht und Kontakte geknüpft, Konflikte ausgetragen und Erfahrungen mit dem Strassenverkehr gesammelt. Die tägliche Bewältigung des Schulweges ist damit für die Kinder konkrete Lebensschulung und fördert darüber hinaus die körperliche Leistungs­fähigkeit und damit die Gesundheit.

Kickboards sind auf dem Schulweg nicht erlaubt.

Ab der 3. Klasse dürfen die SchülerInnen mit dem Velo zur Schule fahren.

Regelungen Schulanlage AU:

Das Befahren des ganzen Schulareals ist verboten.

Velo: SchülerInnen, welche innerhalb des markierten Rayons (siehe Velokarte in der Rubrik Downloads) wohnen, sind nicht befugt mit dem Velo zur Schule zu kommen. Während der Schulzeit sind alle Velos im Velokeller, beim zugewiesenen nummerierten Platz zu versorgen.

Töffli: SchülerInnen, welche innerhalb des markierten Rayons (siehe Töfflikarte in der Rubrik Downloads) wohnen, sind nicht befugt mit dem Töffli zur Schule zu kommen. Während der Schulzeit sind alle Töffli im Töffli­unterstand zu versorgen.

Schulärztliche Dienste

Augenarzt

Im Kindergarten wird bei allen Kindern die Sehschärfe vom Augenarzt kontrolliert und bei Auffälligkeiten werden die Eltern diesbezüglich informiert.

Schularzt

Im 2. Kindergartenjahr findet der Schuleintritts­untersuch statt. Bei Bedarf werden die Impfungen aufgefrischt und ein Hörtest wird durchgeführt. Vor Schulaustritt findet ein weiterer Termin beim Schularzt statt, betreffend (Standard-)Impfungen.

Zahnarztprophylaxe

Im Herbst wird im Zyklus 1 durch eine Fachperson die Zahnprophylaxe durchgeführt. Einmal jährlich besteht für alle SchülerInnen der Schule Urnäsch die Möglichkeit, sich für einen unentgeltlichen Zahnarzt-Kontroll­untersuch anzumelden.

Schwimmen

Vom 2. Kindergarten bis in die 3. Klasse besuchen die Kinder alle 14 Tage den Schwimmunterricht. Dieser wird von zwei Fachlehrpersonen im Bad des Reka-Feriendorfs Urnäsch geleitet.

Unfallversicherung

Mit dem Krankenversicherungsgesetz KVG sind alle Kinder obligatorisch unfallversichert. Die Versicherung ist somit Sache der Eltern. Die Schule hat keine Unfallversicherung für die Schülerinnen und Schüler.

Verkehrserziehung

Jährlich zum Schuljahresanfang besucht ein Polizist der Verkehrspolizei die Klassen des Zyklus’ 1. Er vermittelt den Kindern die Verhaltensregeln als Fussgänger, welche auch praktisch geübt werden.

Am Anfang des 2. Zyklus’ werden Verkehrssignale, Vortrittsregeln und das richtige Linksabbiegen vermittelt. Später lernen die SchülerInnen wie man sich im Strassenverkehr mit dem Velo verhält.

In der 6. Klasse absolvieren alle SchülerInnen die praktische und theoretische Veloprüfung.

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